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Ab sofort: Neue KfW-Förderung | Klimafreundlicher Neubau

Oberthulba, 07.03.2023 – Ab sofort ist die KfW-Förderung des Bundes wieder verfügbar:  Klimafreundlicher Neubau. Selbstverständlich können Sie zinsgünstige Kredite für ein Haus von EYRICH-HALBIG-HOLZBAU einsetzen.

Es gibt wieder eine staatliche Neubau-Förderung, die diesen Namen verdient! 100.000 Euro Kredit mit weniger als 1 Prozent Zinsen sind möglich, wenn die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, im Lebenszyklus wenig CO2 verbraucht und weder fossile Heiztechnik noch Biomasse eingesetzt werden. Wir zeigen euch, wie das alles einfach mit einem Haus von EYRICH-HALBIG-HOLZBAU gelingt.

Als im Jahr 2022 die Neubau-Förderung durch die KfW kurzfristig gestoppt wurde, hat das die Finanzierungsplanung vieler Baufamilie durcheinandergebracht. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesregierung ihr neues Programm zum 1. März 2023 gestartet hat und damit die Förderung wieder reaktiviert wurde.

Programm Klimafreundlicher Neubau

Der Staat nennt sein Programm Klimafreundlicher Neubau und zielt damit genau auf das Verständnis von Energieeffizienz und nachhaltiger Bauweise, dass wir von EYRICH-HALBIG-HOLZBAU als Maßstab an unsere Arbeit anlegen. Baufamilien können laut Bauministerium einen zinsgünstigen Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren erhalten. In den ersten 10 Jahren liegt der Zinssatz bei 0,9 Prozent. Banken verlangen für einen solchen Kredit zurzeit über 4 Prozent! Das neue Förderprogramm entlastet Baufamilien somit um mindestens 30.000 Euro in den ersten 10 Jahren.

Attraktive Zinsen unter 1 Prozent

Durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Laufzeit sind sogar noch günstigere Konditionen möglich. Wer die Laufzeit auf 10 Jahre beschränkt, zahlt nur 0,01 Prozent Zinsen für seinen Kredit. Bei einer Laufzeit zwischen 11 und 25 Jahren werden 0,7 Prozent Zinsen berechnet.

Von der gewählten Gesamtlaufzeit sind auch die tilgungsfreien Jahre abhängig:

  • 4-10 Jahre: 1-2 Jahre tilgungsfrei
  • 11-25 Jahre: 1-3 Jahre tilgungsfrei
  • 26-35 Jahre: 1-5 Jahre tilgungsfrei

Geringer Energiebedarf und wenig CO2-Belastung

Erste Voraussetzung für diese KfW-Förderung ist, dass der Neubau die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht. Das bedeutet: Der Energiebedarf des Hauses darf maximal 40 Prozent des Bedarfs eines Standardhauses betragen. Diesen Wert erreicht ein Haus von EYRICH-HALBIG-HOLZBAU sehr einfach, denn wir kombinieren aus Überzeugung ökologische Baustoffe mit den energetischen Vorzügen der Holzrahmenbauweise. Weiter verlangt die KfW, dass das Haus in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden. Und es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Auch das sind für uns lösbare Herausforderungen.

All das bestätigt uns in der Überzeugung, dass wir als Zimmerleute mit einem nachwachsenden Baustoff, mit ökologischer Dämmung und einer effizienten Technik, zum Beispiel mit Wärmepumpe und Photovoltaik auf dem richtigen Weg sind, der nun auch stärker vom Staat zugunsten der Baufamilien gefördert wird.

Der Fördertopf ist auf 750 Millionen Euro begrenzt

Was noch zu beachten ist: Die Mittel müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Außerdem ist der Fördertopf in diesem Jahr auf 750 Millionen Euro begrenzt. Sind die Gelder ausgegeben, bekommen neue Antragsteller keinen Kredit mehr. Es ist also Schnelligkeit gefragt. Ab Juni wird es eine zusätzliche Entlastung für Familien mit kleinerem Einkommen geben.

Sprechen Sie Michael Eyrich-Halbig an. Er berät Sie gern, wie Sie bei Ihrem Haus von EYRICH-HALBIG-HOLZBAU die neuen günstigen Kreditmittel des Bundes nutzen können.

Ihr Link zur KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude


Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf. Fotos von Stefan Theßenvitz, THESSENVITZ;

Der Weg zu Fördermitteln wird leichter

Oberthulba, 20.04.2021 – Der Bund macht die Nutzung von Fördermitteln einfacher. Nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen werden zukünftig stärker gefördert.

Ab dem 1. Juli 2021 werden die bisherigen Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zusammengefasst. Auch die Trennung zwischen Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen wird aufgehoben.

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neuen „BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude“ erhöht sich die Förderung von nachhaltigen und energieeffizienten Häusern und Techniken. Besser für die Umwelt und besser für die eigene Finanzierung. Bis zum Stichtag stehen die bisherigen Förderprogramme weiter zur Verfügung.

Ab 1. Juli 2021 wird die Förderung nicht nur leichter, sie erhöht sich auch. Für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Häuser und Techniken können Bauherren zukünftig mehr Geld erhalten. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss.

Nachhaltigkeit wird stärker gefördert

Wir von Holzbau Eyrich-Halbig freuen uns natürlich, dass die klimafreundliche Bauweise jetzt ein direkter Pluspunkt bei der Fördermittelvergabe wird. So erhält ein Effizienzhaus 40 wie bisher 24.000 Euro Förderung. Wird das Effizienzhaus 40 aber nach dem neuen Standard „Erneuerbare-Energie-Klasse“ (erneuerbare Energien tragen mindestens 55% zur Wärmeversorgung bei) oder „Nachhaltigkeitsklasse“ (Erstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats) errichtet, steigt der Förderbetrag auf 33.750 Euro.

In der Praxis bleibt weiter zu beachten: Erst muss der Antrag auf BEG gestellt werden, danach kann ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Aber natürlich dürfen Sie unsere Beratung und Planung schon vor Antragstellung nutzen. Sprechen Sie uns gern an.

Für unsere Kunden freuen wir uns, dass klimafreundliches Bauen und Wohnen durch die Förderprogramme immer attraktiver wird. Der Beitrag, den sie mit einer Entscheidung für ein Eyrich-Halbig-Holzhaus leisten, wird jetzt auch gesellschaftlich stärker gewürdigt.

Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf. Bildnachweise: Stefan Theßenvitz, THESSENVITZ

Fördermittel von Bund und Land

Auf diese Fördergelder sollte niemand verzichten

Oberthulba, 6.3.2019 – Wer ein energieeffizientes und ökologisches Holzhaus baut oder einen Anbau und Umbau in Holzrahmenbauweise plant, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Geldbeutel.

Bund, Länder und teilweise sogar Gemeinden belohnen diejenigen, die beim Bauen schon heute Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Blick nehmen – so wie es mit Eyrich-Halbig Holzbau möglich ist.

Fördermittel vom Bund – 15.000 Euro geschenkt

Bauherren können zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Sie unterstützt den Neubau genauso wie die energieeffiziente Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

Mit dem Holzrahmenbau, wie ihn Eyrich-Halbig Holzbau umsetzt, ist besonders das KfW-Programm 153 Energieeffizient bauen interessant.

Wer mit Holzbau Eyrich-Halbig nach den Standards eines KfW-Energieeffizienzhauses 40, 40plus oder 55 baut, erhält nicht nur günstige Darlehenszinsen (aktuell ab 1,11% effektiver Jahreszins), sondern auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro – geschenkt vom Staat. Ein Energieeffizienzhaus 40 unterschreitet die EnEV-Anforderungen beim Primärenergiebedarf um 60 Prozent. Das sorgt dauerhaft für niedrige Heizkosten.

Wird der ohnehin niedrige Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien erzeugt (zum Beispiel durch Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasse-Anlage), können Bauherren zusätzlich Zuschüsse oder Bonuszahlungen vom BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Energieeffiziente Lösungen sind für Michael Eyrich-Halbig ein wichtiger Punkt bei der Hausplanung.

Baukindergeld

Die neuste Förderung des Bundes ist das Baukindergeld, das in diesem Jahr erstmal ausgezahlt wird. Möglich sind 12.000 Euro pro Kind – verteilt auf 10 Jahre.

Das gibt es vom Land Bayern

Die Förderung durch Landesmittel unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist die Bayern Labo – Bayerische Landesbodenkreditanstalt für die Förderung zuständig. Einige Programme werden nach dem Windhund-Verfahren ausgezahlt. Darum lohnt es sich, früh im Jahr einen Antrag zu stellen.

Das Land gewährt Darlehen, Zuschüsse und Zinsverbilligungs-Programme für den Ersterwerb und Zweiterwerb von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Haushalte mit Kindern erhalten bis zu 2.500 Euro pro Kind.

Die verschiedenen Fördermittel sollten zur Entlastung der Gesamtfinanzierung sinnvoll eingebunden werden. Michael Eyrich-Halbig zeigt im Beratungsgespräch für die Bauplanung gern, wie sich förderungsfähige Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und Wohnqualität mit der Holzrahmenbauweise leicht umsetzen lassen.

Sprechen Sie uns einfach an.

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Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf.

Foto: Stefan Theßenvitz