Kategorie: Fördermittel

Ihr Effizienzhaus – KFW 55, KFW 40 und KFW 40 Plus

Oberthulba, 14.05.2020 – Bauherren, die mit EYRICH-HALBIG HOLZBAU ihr Eigenheim planen und realisieren, können sich in diesem Jahr über eine erhöhte Förderung der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau freuen. Je höher der Energiestandard eines Hauses ist, desto besser ist die Förderung. Die KfW-Standards für noch klimafreundlicheres Bauen sind eng mit unserer Holzbauweise verbunden und lassen sich entsprechend einfach umsetzen. Holz und Energiesparen passen im wahrsten Sinne des Worts von Natur aus zusammen.

Holzbau und höchste Energiespar-Standards passen sehr gut zusammen und sind eng miteinander verbunden. Wir bieten unsere Neubauten in den KfW Standards 55, 40 und 40 Plus an.“ Michael Eyrich-Halbig

Die KfW unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer klimapolitischen Ziele: Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein. Mit einer gestaffelten Förderung motiviert die KfW Bauherren zu einer Bauweise, die über den aktuellen Energiestandard hinausgeht. Zukunftsorientiertes Bauen wird damit noch attraktiver gemacht.

Entscheidend für die Förderhöhe sind der jährliche Primärenergiebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust. Die Primärenergie ist die Leistung, die es in einem Haus braucht, um eine Heizung, zum Beispiel Wärmepumpe, Gasheizung, Fernwärme und Lüftung zu betreiben sowie für warmes Wasser zu sorgen. Der Transmissionswärmeverlust nennt die Energiemenge, die ein beheiztes Gebäude nach außen verliert. Sie gibt Aufschluss darüber, wie wärmedicht ein Haus ist.

Förderungen seit 24. Januar 2020

Bauweise KfW 40

Das so genannte KfW 40 Haus verbraucht nur 40 Prozent des Referenzhauses, das sich auf die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben beschränkt. Nötig ist dafür ein umfassender Wärmeschutz, auch Dach und Bodenplatte müssen gedämmt sein. Die Gebäudehülle darf keine Wärmebrücken aufweisen. Dies sind unsichtbare Wärmelöcher, die wir mit unserer Bauweise ausschließen. Geheizt wird das Haus mit regenerativen Energien zum Beispiel Wärmepumpe. Empfohlen wird zudem ein diffusionsoffener Wandaufbau, damit bei einer dichten Gebäudehülle kein Schimmel entsteht. Auch das gehört bei unserer Holzbauweise zum Standard.

  • KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro
  • Tilgungszuschuss – 20% der Kreditsummen müssen nicht getilgt werden

Bauweise KfW 40 Plus

Seit 2016 fördert die KfW die Plus-Variante des KfW-40-Hauses. Wer zusätzlich zum KFW 40 Standard eine Lüftungsanlage einbaut, die mindestens 80% der Wärme rückgewinnt, eine große Photovoltaik-Anlage zur Stromgewinnung einsetzt und diesen Strom speichert, der erhält einen Tilgungsnachlass von bis zu 30.000 Euro.

  • KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro
  • Tilgungszuschuss – 25% der Kreditsummen müssen nicht getilgt werden

Bauweise KfW 55 Haus

Bei einem KfW 55 Haus ist der Energieverbrauch etwas höher als beim KfW 40 Haus. Dieser beträgt 55% eines Gebäudes, das die heutigen Neubau-Mindestanforderungen erreicht. Erzielt wird dies durch eine gute Wärmedämmung im Dach und in den Außenwänden sowie einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen. Der KfW 55 Standard verlangt wiederum nach einer Heizung mit regenerativen Energien wie z.B. einer Wärmepumpe.

  • KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro
  • Tilgungszuschuss – 15% der Kreditsummen müssen nicht getilgt werden

Wie Sie Ihr Haus als KfW Haus planen und welcher KFW Standard am besten zur Ihren Bedürfnissen, Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget passt, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Beratung und Baumaßnahmen während der Kontaktbeschränkungen

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir sorgen unter Wahrung aller Schutzmaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen dafür, dass Ihr Projekt Gestalt annimmt und vorankommt.

Fon: (09736) 223

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    Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf. Fotos: Stefan Theßenvitz

    Politik fördert Bauen mit Holz

    Politik nimmt Holz als klimafreundliche und nachhaltige Bauweise in den Förderfokus.

    Oberthulba, 28.02.2020 – Nordrhein-Westfalen (NRW) macht es vor: Mit Inkrafttreten der neuen Wohnraumförderung im Februar 2020 wird das Bauen mit Holz für private Bauherren in nicht unbeträchtlichem Maß gefördert. Das Land will damit Holz als klimafreundlichen Baustoff weiter nach vorn bringen. Dazu tragen auch die Erleichterungen in der Landesbauordnung bei, wie es sie auch in anderen Bundesländern gegeben hat.

    Wir von EYRICH-HALBIG HOLZBAU freuen uns über diesen ersten Schritt! Die Politik erkennt immer mehr die Bedeutung von Holz für klimafreundliches und nachhaltiges Bauen und nimmt unsere Bauweise immer stärker in den Förderfokus.

    Die NRW-Förderung sollte auch für unser Bundesland Bayern Vorbild sein.

    Das zuständige Ministerium in NRW hat sich viele Gedanken gemacht. Es wurden zahlreiche erfolgreiche Projekte aus dem Holzbau in ganz Deutschland studiert und analysiert. Vom mehrgeschossigen Wohnungsbau bis zum klassischen Eigenheim aus Holz.

    Ein deutliches Signal pro Holz

    Die Höhe der Förderung in NRW hat Signalwirkung: Wer mit Holz baut und dabei die Wohneigentumsförderung nutzt, erhält nicht nur ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen von bis zu 15.000 Euro, sondern auch einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent. Das bedeutet: Bei voller Ausschöpfung des Zusatzdarlehens „Holz“ bekommen Bauherren 7.500 Euro vom Staat geschenkt.

    Die Darlehenshöhe richtet sich nach der verwendeten Holzmenge. Dazu ein Rechenbeispiel aus unserer Praxis: Für ein Haus in Holzrahmenbauweise benötigen wir durchschnittlich 30 Kubikmeter Fichtenholz. Das entspricht einem Gewicht von 14.400 Kilogramm. Pro Kilogramm werden 80 Cent als zinsgünstiges Darlehen gewährt. In unserem Beispiel legt die Summe für das Zusatzdarlehen bei 11.520 Euro (0,80€ x 14.400). Zurück gezahlt werden müssten davon aber nur 5.760 Euro.

    Die Mittel aus der Wohnraumförderung sollen mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände ermöglichen. Sie stehen allen offen, die nicht über bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

    Einen Überblick über die Förderung in den Bundesländern finden Sie hier: www.vergleich.de/wohnungsbaufoerderung.html

    Hier lesen Sie mehr über Fördermittel von Bund und Land auf unserer Website (Stand: 6. März 2019): https://www.holzbaueyrich.de/foerdermittel/

    Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf. Fotos: Stefan Theßenvitz

    Fördermittel von Bund und Land

    Auf diese Fördergelder sollte niemand verzichten

    Oberthulba, 6.3.2019 – Wer ein energieeffizientes und ökologisches Holzhaus baut oder einen Anbau und Umbau in Holzrahmenbauweise plant, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Geldbeutel.

    Bund, Länder und teilweise sogar Gemeinden belohnen diejenigen, die beim Bauen schon heute Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Blick nehmen – so wie es mit Eyrich-Halbig Holzbau möglich ist.

    Fördermittel vom Bund – 15.000 Euro geschenkt

    Bauherren können zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Sie unterstützt den Neubau genauso wie die energieeffiziente Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

    Mit dem Holzrahmenbau, wie ihn Eyrich-Halbig Holzbau umsetzt, ist besonders das KfW-Programm 153 Energieeffizient bauen interessant.

    Wer mit Holzbau Eyrich-Halbig nach den Standards eines KfW-Energieeffizienzhauses 40, 40plus oder 55 baut, erhält nicht nur günstige Darlehenszinsen (aktuell ab 1,11% effektiver Jahreszins), sondern auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro – geschenkt vom Staat. Ein Energieeffizienzhaus 40 unterschreitet die EnEV-Anforderungen beim Primärenergiebedarf um 60 Prozent. Das sorgt dauerhaft für niedrige Heizkosten.

    Wird der ohnehin niedrige Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien erzeugt (zum Beispiel durch Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasse-Anlage), können Bauherren zusätzlich Zuschüsse oder Bonuszahlungen vom BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Energieeffiziente Lösungen sind für Michael Eyrich-Halbig ein wichtiger Punkt bei der Hausplanung.

    Baukindergeld

    Die neuste Förderung des Bundes ist das Baukindergeld, das in diesem Jahr erstmal ausgezahlt wird. Möglich sind 12.000 Euro pro Kind – verteilt auf 10 Jahre.

    Das gibt es vom Land Bayern

    Die Förderung durch Landesmittel unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist die Bayern Labo – Bayerische Landesbodenkreditanstalt für die Förderung zuständig. Einige Programme werden nach dem Windhund-Verfahren ausgezahlt. Darum lohnt es sich, früh im Jahr einen Antrag zu stellen.

    Das Land gewährt Darlehen, Zuschüsse und Zinsverbilligungs-Programme für den Ersterwerb und Zweiterwerb von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Haushalte mit Kindern erhalten bis zu 2.500 Euro pro Kind.

    Die verschiedenen Fördermittel sollten zur Entlastung der Gesamtfinanzierung sinnvoll eingebunden werden. Michael Eyrich-Halbig zeigt im Beratungsgespräch für die Bauplanung gern, wie sich förderungsfähige Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und Wohnqualität mit der Holzrahmenbauweise leicht umsetzen lassen.

    Sprechen Sie uns einfach an.

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    Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf.

    Foto: Stefan Theßenvitz