Fördermittel von Bund und Land

Auf diese Fördergelder sollte niemand verzichten

Oberthulba, 6.3.2019 – Wer ein energieeffizientes und ökologisches Holzhaus baut oder einen Anbau und Umbau in Holzrahmenbauweise plant, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Geldbeutel.

Bund, Länder und teilweise sogar Gemeinden belohnen diejenigen, die beim Bauen schon heute Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Blick nehmen – so wie es mit Eyrich-Halbig Holzbau möglich ist.

Fördermittel vom Bund – 15.000 Euro geschenkt

Bauherren können zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Sie unterstützt den Neubau genauso wie die energieeffiziente Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

Mit dem Holzrahmenbau, wie ihn Eyrich-Halbig Holzbau umsetzt, ist besonders das KfW-Programm 153 Energieeffizient bauen interessant.

Wer mit Holzbau Eyrich-Halbig nach den Standards eines KfW-Energieeffizienzhauses 40, 40plus oder 55 baut, erhält nicht nur günstige Darlehenszinsen (aktuell ab 1,11% effektiver Jahreszins), sondern auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro – geschenkt vom Staat. Ein Energieeffizienzhaus 40 unterschreitet die EnEV-Anforderungen beim Primärenergiebedarf um 60 Prozent. Das sorgt dauerhaft für niedrige Heizkosten.

Wird der ohnehin niedrige Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien erzeugt (zum Beispiel durch Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Biomasse-Anlage), können Bauherren zusätzlich Zuschüsse oder Bonuszahlungen vom BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Energieeffiziente Lösungen sind für Michael Eyrich-Halbig ein wichtiger Punkt bei der Hausplanung.

Baukindergeld

Die neuste Förderung des Bundes ist das Baukindergeld, das in diesem Jahr erstmal ausgezahlt wird. Möglich sind 12.000 Euro pro Kind – verteilt auf 10 Jahre.

Das gibt es vom Land Bayern

Die Förderung durch Landesmittel unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist die Bayern Labo – Bayerische Landesbodenkreditanstalt für die Förderung zuständig. Einige Programme werden nach dem Windhund-Verfahren ausgezahlt. Darum lohnt es sich, früh im Jahr einen Antrag zu stellen.

Das Land gewährt Darlehen, Zuschüsse und Zinsverbilligungs-Programme für den Ersterwerb und Zweiterwerb von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Haushalte mit Kindern erhalten bis zu 2.500 Euro pro Kind.

Die verschiedenen Fördermittel sollten zur Entlastung der Gesamtfinanzierung sinnvoll eingebunden werden. Michael Eyrich-Halbig zeigt im Beratungsgespräch für die Bauplanung gern, wie sich förderungsfähige Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und Wohnqualität mit der Holzrahmenbauweise leicht umsetzen lassen.

Sprechen Sie uns einfach an.

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Text mit freundlicher Genehmigung von Komzepte im Auftrag von 81fünf.

Foto: Stefan Theßenvitz