Neue Förderstandards der KfW für energieeffizientes Bauen ab 1. April 2016

Die guten Nachrichten zuerst. Die KfW fördert ab 1. April 2016 energieeffizientes Bauen wesentlich besser.

  • Der maximale Kreditbetrag wird auf 100.000 € je Wohneinheit verdoppelt.
  • Die KfW bietet auch Kredite mit 20-jähriger Zinsbindung an.

Was gilt ab 1. April 2016?

  • Der Passivhausnachweis (PHPP) wird nicht mehr als Effizienzhausnachweis akzeptiert.
  • Der alte Förderstandard für das KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus.
  • Das Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wird einfacher.
  • Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 bleibt erhalten.
  • Der neue Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus wird eingeführt.

Merkmale des neuen Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus

  • Das Effizienzhaus 40 Plus erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40.
  • Ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs wird unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert.

Der neue Förderstandard 40 Plus bezieht u.a. mit ein:

  • eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • eine zusätzliche Photovoltaikanlage
  • ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface

Merkmale des vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55

  • Das KfW-Effizienzhaus 55 bezieht sich auf nachweisbare Referenzwerte.
  • Die Sachverständigen können aus standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.

Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Hilfreiche Links zum KfW-Effizienzhaus