Schlagwort: Verpflichtung

Compliance

Unsere Compliance-Verpflichtung

Unter Compliance verstehen wir rechtstreues und regelkonformes Verhalten. Compliance umfasst rechtlich verbindliche Vorschriften und unsere freiwillig miteinander verabredeten und für alle Mitarbeiter gültigen Regeln. Wir verstehen es als unsere Pflicht, für die Einhaltung bindender Vorschriften und Regeln in unserem Betrieb Sorge zu tragen.

Unsere Compliance dient uns als Wegweiser für gutes und richtiges Verhalten, sie dient uns als Frühwarnsystem, mögliche Verstöße zu vermeiden und zu verhindern und sie dient dem Aufdecken von Verstößen. Wir wollen ausdrücklich, dass unsere Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln, unsere Compliance gibt ihnen hierbei die Sicherheit, gut und richtig zu handeln.

Wir sorgen dafür, dass alle unsere Beschäftigten unsere Leitlinien für gesetzeskonformes und richtlinienkonformes  Verhalten kennen und ihnen als Information am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der geschäftsführende Inhaber Michael Eyrich-Halbig ist in unserem Betrieb für das Thema Compliance verantwortlich.

Unsere Compliance-Ziele

  • Wir führen durch Vorbild.
  • Wir verhalten uns anständig.
  • Wir vertrauen aus Erfahrung.
  • Wir fordern anständiges Verhalten ein.
  • Wir informieren, sichern, kontrollieren und sanktionieren.
  • Wir hinterfragen unsere Leistungen und Lösungen systematisch und regelmäßig.

Unsere Compliance-Regeln

Wir prüfen unseren Betrieb regelmäßig auf Gesetzesverstöße und Korruptionsrisiken. Unsere Mitarbeiter wissen, dass sie Vorgänge, die auf eine strafbare Handlung (Diebstahl, Betrug, Bestechung) hindeuten, an Führungskräfte oder die Personalabteilung melden sollen. Gleiches gilt für Vorgänge, die auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder betriebsinterne Regeln hindeuten (die bewusste Nichteinhaltung von Qualitätsstandards, Sicherheitsstandards und des Verhaltenskodex).

Hinweisgeber, die mögliche Verstöße nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben infolge der Meldung keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Betriebs zu erwarten und zu befürchten.

Wir informieren uns regelmäßig bei unserem Fachverband und unserer Innung über neue Gesetze und Gesetzesänderungen, die unsere Branche betreffen.

Wir informieren unsere Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferfirmen gezielt und zeitnah über neue Gesetze und Gesetzesänderungen, die unsere Branche betreffen und wie wir im Betrieb damit umgehen.

Alle Mitarbeiter werden regelmäßig einmal pro Jahr im Rahmen einer Betriebsbesprechung zu unserer Compliance informiert, aufgeklärt und geschult. Das dient der Vorbeugung und Verhinderung von Fehlverhalten und der ernsthaften Ermunterung und Mahnung, gut und richtig zu handeln. Die Compliance-Themen unserer Betriebsbesprechung:

  • die Grundsätze und Leitlinien unserer Arbeit
  • typische Korruptionsrisiken in unserer Branche
  • die Einhaltung von Recht, der Gesetze und unseren Regeln
  • neue Gesetze und neue Richtlinien
  • betriebliche Informationsmöglichkeiten
  • die Anwendung unserer Compliance-Regeln
  • Vorbeugen und Verhindern von Korruption
  • Vorbeugen und Verhindern von Gesetzesverstößen
  • Maßnahmen zur Aufdeckung von Korruption und Gesetzesverstößen
  • Regeln für die Sanktionierung von Korruption und Gesetzesverstößen

Jeder Arbeitsvertrag enthält einen klaren Bezug zu unserer Compliance. Alle compliance-relevanten Informationen werden schriftlich und digital niedergelegt und stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung.

Wir kontrollieren und belangen die Nichteinhaltung unseres Verhaltenskodex, Korruption und Gesetzesverstöße. Bei Unsicherheit über unsere Entscheidungen besprechen wir uns mit den zuständigen Ansprechpersonen (Vorgesetzter, Datenschutzbeauftragter, involvierte Kollegen).

Der Zugang zu vertraulichen Unterlagen ist eindeutig geregelt. Dokumente, die nicht für alle Mitarbeiter einsehbar sein sollen, werden in abschließbaren Schränken gelagert. Ausschließlich der Inhaber, Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter der Buchhaltung haben hierfür Schlüssel.

Digitale Dokumente werden so abgelegt, dass nur bestimmte Mitarbeiter dazu Zugang und darauf Zugriff haben. Alle Geschäftsinformationen sind betriebsintern mehrfach gesichert und ebenfalls betriebsextern gesichert.

Mit dem Vier­-Augen-­Prinzip stellen wir sicher, dass Verträge, Aufträge und Rechnungen nur unter Kontrolle erstellt und bearbeitet werden.

Unser Sicherheitssystem stellt sicher, dass nur Befugte die Firmenräume betreten (wahlweise Code, Chip und Schlüssel).

Unsere betriebsinternen Regeln legen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Mitarbeitern mit Führungsaufgaben detailliert schriftlich und verbindlich fest.

Unsere betriebsinternen Regeln legen die Verteilung wertvoller Werkzeuge und Arbeitsmittel und deren Lagerung nach Nutzung fest.